Fällt ein Anspruch auf Krankengeld weg, weil der Leistungsempfänger sich zu spät um einen (weiteren) Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit kümmert, führt dies nicht dazu, dass daraufhin bezogene „Hartz IV“-Leistungen nach Beendigung des Bezugs zurückgezahlt werden müssen.
Kein sozialwidriges Verhalten bei Hilfebedürftigkeit aufgrund fehlender lückenloser AU-Bescheinigung
26. Dezember 2023 24. Dezember 2023