Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld von 2.500,- Euro zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit die Beschwerde der Stadt gegen die Zwangsgeldandrohung zurückgewiesen.
Zwangsgeldandrohung betreffend Betreuungsplatz
15. Dezember 2023 6. Dezember 2023