Zwangsgeldandrohung betreffend Betreuungsplatz

6. Dezember 2023

Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld von 2.500,- Euro zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit die Beschwerde der Stadt gegen die Zwangsgeldandrohung zurückgewiesen.

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