Das Landgericht Lüneburg hat mit am 06.10.2023 verkündetem Urteil (Az. 6 O 148/22) die Klage einer Grundstückseigentümerin abgewiesen, mit der diese ein Erdöl- und Erdgasunternehmen wegen behaupteter Schäden an einem auf ihrem Grundstück gelegenen Gebäude in Anspruch genommen hat.
Setzrisse – kein Schadensersatz für Grundstückseigentümerin
14. Dezember 2023 6. Dezember 2023