Der Nachfolger des oft als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetzes hat am 10. Juli 2026 in der im Bundestag veränderten Fassung den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Plenum.
Freie Heizungswahl
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung den Wandel zu klimafreundlichen Heizungssystemen unterstützen, Hauseigentümern aber im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit zubilligen. So entfallen die seit 2023 geltenden Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Gebäudeeigentümer hätten vielmehr die freie Heizungswahl – sie können Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse-Pelletheizungen, aber auch Gas- und Ölheizungen verwenden. Die Klimaschutzziele würden weiterhin gelten, so die Bundesregierung.
„Bio-Treppe“
Beim Austausch von Heizungen muss ab dem Jahr 2029 ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen, wie Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff zugesetzt werden. Der Anteil wird ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen (sog. „Bio-Treppe“).
Kostenteilung bei Mietverhältnissen
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern. Trugen bisher meist die Mieter die kompletten Kosten, tragen nun Mieter und Vermieter die Folgekosten fossiler Brennstoffe gemeinsam. So sind beim Einbau einer neuen Gasheizung ab 2028 die Netzentgelte und Kohlendioxidkosten hälftig zu teilen. Ab 2029 gilt dies auch für den Preisbestandteil der biogenen Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei Stufen der „Bio-Treppe“. Von dort an bleibt die Kostenbeteiligung des Vermieters in dieser Höhe – auch nach Inkrafttreten der vierten Stufe. Für bestimmte Vermieter (bis zu sechs Wohnungen in nicht angespannten Wohnungsmärkten) gilt jedoch eine Härtefallregelung. Sie müssen zwar die CO₂-Kosten tragen, sich aber nicht an den Kosten für Biokraftstoffe und Netzentgelte beteiligen.
Weiteres Verfahren
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 10.07.2026