Zwei Eilanträge gegen Verlustfeststellungen des europäischen Freizügigkeitsrechts durch die Stadt Gelsenkirchen haben keinen Erfolg. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch zwei Beschlüsse vom 1. Juli 2026 entschieden.
Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit bei unangemessenem Sozialleistungsbezug
5. Juli 2026 5. Juli 2026