Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Eilantrag einer Somalierin, die sich gegen eine Ordnungsverfügung wendete, überwiegend stattgegeben. Der Antragstellerin war kürzlich ihre Flüchtlingsanerkennung widerrufen worden, weil der Verdacht bestand, sie reise regelmäßig in ihr Heimatland und nehme dort an öffentlichen Veranstaltungen teil.
Vorerst keine drohende Abschiebung
16. Juli 2026 10. Juli 2026