Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden.
Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur mit Eintragung in die Handwerksrolle
19. Juli 2026 10. Juli 2026