Das Sozialgericht (SG) Hannover hat mit Urteil vom 20. März 2026 entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage bei der Berechnung von Bürgergeld als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsbezieher die Erträge zur Bedienung eines Kredits für die Finanzierung der Anlage verwenden möchte.
Einnahmen aus Solaranlagen mindern Bürgergeld
1. Juli 2026 28. Juni 2026