Die Klage des Halters eines Fahrzeugs, aus dem im Dezember 2019 Öl in den Boden ausgetreten war, wurde von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Der Rechtsstreit dreht sich um einen Kostenbescheid in Höhe von knapp 9.000,00 € für die Bodensanierung, die der beklagte Landkreis Südwestpfalz infolge des Ölunfalls veranlasst hatte.
Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls aufkommen
22. Juni 2023 20. Juni 2023