Eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage rechtfertigt die Verhängung von Verschuldenskosten i.H.v. 500,00 Euro. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 08.09.2022 entschieden (Az. L 7 AS 1360/21).
Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide
17. Juni 2023 6. Juni 2023