Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: 13 LC 287/22) die Berufung der Hansestadt Lüneburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. November 2022 (Az.: 6 A 217/21) zurückgewiesen, mit dem dieses die Hansestadt verpflichtet hatte, festzustellen, dass die Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit innehat.
Keine Rechtsgrundlage für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes nach Anfechtung der Vaterschaft
11. Juni 2023 6. Juni 2023