Werkstatt muss weg

6. Juni 2023

Die Beseitigungsverfügung für eine Werkstatt im Landkreis Neuwied ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Auf den in Streit stehenden Grundstücken befindet sich unter anderem eine von den Rechtsvorgängern der Klägerin errichtete Werkstatt, die entgegen den Vorgaben in der aus dem Jahr 1972 datierenden Baugenehmigung nicht im hierin festgelegten Abstand von drei Metern zu der südlich des Grundstücks verlaufenden Gewässerparzelle errichtet worden ist.

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