Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt rechtswidrig

6. Juni 2023

Das durch den Rat der Stadt Krefeld am 8. März 2023 durch Allgemeinverfügung für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Dezember 2023 angeordnete Verbot des aktiven Bettelns in der Krefelder Innenstadt von montags bis samstags von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist rechtswidrig.

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