Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen kann, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können.
Verschwiegenes Vermögen führt zu Rückforderung des Jobcenters
26. Mai 2023 22. Mai 2023