Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01.01.2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren mit der Folge, dass eine Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig ist. Voraussetzung ist nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“.
Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig
1. Mai 2023 24. April 2023