Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig

24. April 2023

Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01.01.2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren mit der Folge, dass eine Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig ist. Voraussetzung ist nach § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“.

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