Mit drei Beschlüssen vom 7. März 2023 hat der Bundesgerichtshof (Geschäftszeichen 3 StR 397/22; 3 StR 398/22; 3 StR 399/22) die Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes einer Einbruchserie und wegen Raubes mit nur wenigen Ausnahmen bestätigt (vgl. PM 23/21 vom 26. Mai 2021).
Raub, Diebstahl und versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl
3. Mai 2023 3. Mai 2023