Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit Urteil vom 5. Mai 2023 einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes Schmerzensgeld in Höhe von EUR 35.000,00 zugesprochen, Geschäftszeichen 1 O 1857/21. Ferner wurde festgestellt, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige materielle und derzeit noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden einzustehen hat, die der Klägerin wegen des Todes ihres Sohnes entstehen.
Ansprüche einer Mutter nach der Tötung ihres Kindes
27. Mai 2023 22. Mai 2023