Der Kläger war seit dem 01.09.1995 bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer für Arbeiten im Übertagebereich der Zeche Prosper Haniel beschäftigt. Er gehörte dem Betrieb Servicebereich Technik- und Logistikdienst an. Dazu gehörten die Grubenwasserhaltung und der Bereich Dienstleistungen.
Kündigung eines Bergmanns
25. Februar 2023 23. Februar 2023