Kündigung eines Bergmanns

23. Februar 2023

Der Kläger war seit dem 01.09.1995 bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer für Arbeiten im Übertagebereich der Zeche Prosper Haniel beschäftigt. Er gehörte dem Betrieb Servicebereich Technik- und Logistikdienst an. Dazu gehörten die Grubenwasserhaltung und der Bereich Dienstleistungen.

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