Die Stadt Neuwied durfte dem Eigentümer eines Grundstücks, über das teilweise ein Bürgersteig führt, aufgeben, einen hierauf angelegten Zaun zu entfernen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Beseitigung des Zauns auf einem Gehweg rechtmäßig
1. Februar 2023 31. Januar 2023