Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen.
Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft
2. Februar 2023 31. Januar 2023