Kündigung – Fälschung des Impfnachweises? – Vergleich – Der Kläger war seit dem 01.09.1990 bei der Beklagten tätig. Mit In-Kraft-Treten des § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung ab dem 24.11.2021 galt bei der Beklagten die 3G-Regelung.
Abgeltung des sozialen Besitzstandes – Abfindung in Höhe 140.000,00 Euro
22. Februar 2023 15. Februar 2023