Mit Urteil vom 18.03.2022 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich vier Angeklagte im Alter von 25, 26, 33 und 36 Jahren u. a. wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Der 36 Jahre alte Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 2 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren, sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern
14. Februar 2023 5. Februar 2023