Eine im Nebenerwerb von dem Inhaber geführte Kfz-Werkstatt mit Betrieb an nur einem Tag in der Woche ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Kleiner Kfz-Betrieb nicht in allgemeinem Wohngebiet erlaubt
10. Februar 2023 5. Februar 2023