Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert
20. Dezember 2022 15. Dezember 2022