Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert

15. Dezember 2022

Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).

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