München/Berlin (DAV). Hält ein Vorgesetzter am Arbeitsplatz die Corona- Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise den Sicherheitsabstand, nicht ein, muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, wenn dadurch eine Hochzeit platzt. Dies gilt sowohl für eine fahrlässig verursachte Corona-Infektion als auch die Absage der Hochzeit wegen einer Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt.
Beim Chef mit Corona infiziert – Schadensersatz für geplatzte Hochzeit
21. Dezember 2022 15. Dezember 2022