Ein Promotionsstudent kann nicht rügen, ein Betreuer für sein Promotionsvorhaben sei fehlerhaft bestellt worden, wenn er diesen selbst vorgeschlagen hat. Dies gelte erst recht, wenn er mehrere Schritte des Promotionsvorhabens unter Beteiligung des Betreuers ohne Erhebung dieser Rüge durchlaufen habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.
Prüferbestellung im Promotionsverfahren
25. Dezember 2022 23. Dezember 2022