Celle/Berlin (DAV). Trotz eines zu Trends zu Lifestyle-Schönheits-OPs muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen. Ein Anspruch besteht bei einer krankheitswertigen Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder entstellenden anatomischen Abweichung.
Trend zu mehr ästhetischen Lifestyle-Operationen
30. Dezember 2022 23. Dezember 2022