Trend zu mehr ästhetischen Lifestyle-Operationen

23. Dezember 2022

Celle/Berlin (DAV). Trotz eines zu Trends zu Lifestyle-Schönheits-OPs muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen. Ein Anspruch besteht bei einer krankheitswertigen Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder entstellenden anatomischen Abweichung.

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