Koblenz/Berlin (DAV). Wird auf einem Parkplatz im Stadtwald ein Wagen durch Astbruch beschädigt, kann die Gemeinde für den Schaden haftbar gemacht werden. Auch bei regelmäßigen Kontrollen haftet sie, wenn ein abgestorbener Ast übersehen wurde.
Auto auf Waldparkplatz beschädigt – Gemeinde haftet bei Astbruch
10. August 2022 3. August 2022