Fitnessstudio darf Anspruch auf Rückerstattung nicht verschweigen

16. August 2022

Landgericht Würzburg entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale (Az. 1 HK O 2034/21, nicht rechtskräftig). Ein Verbraucher hatte seinen Fitnessstudiovertrag fristgerecht gekündigt und den Betreiber des Fitnessstudios zur Rücküberweisung derjenigen Beträge aufgefordert, die er während des coronabedingten Lockdowns durchgehend gezahlt hatte (rund 200 €).

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