München/Berlin(DAV). „Auto-Abos“ entsprechen in ihrer Grundkonzeption dem „Leasing“. Deshalb müssen Anbieter in ihrer Werbung auch über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der Fahrzeugmodelle informieren. Diese Angaben sind wichtig für die Entscheidung der Kunden.
Auto-Abo rechtlich wie Leasing – Angaben über Verbrauch erforderlich
14. August 2022 3. August 2022