Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen mit heute verkündetem Urteil. Der Kläger, ein Postbeamter, hob am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug.
Beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne
2. August 2022 29. Juli 2022