Berlin (DAV). Arbeitnehmer oder Selbstständige aus EU-Staaten können in Deutschland aufstockend Sozialleistungen empfangen. Keine Leistungen erhält, wer sich nur zur Arbeitssuche hier aufhält oder freiwillig seine Tätigkeit aufgibt. Auch das Erbringen sexueller Dienstleistungen kann als selbstständige Tätigkeit ein EU-Aufenthaltsrecht garantieren.
Jobcenter kann Prostitution nicht verlangen
20. August 2022 19. August 2022