Karlsruhe/Berlin (DAV). Das Anbringen von Verkehrsschildern ist eine hoheitliche Aufgabe. Wenn die öffentliche Hand ein privates Unternehmen beauftragt, handeln das im Auftrag der Straßenbaubehörde und somit hoheitlich. Wird ein Fahrzeug durch ein herabfallendes Verkehrsschild beschädigt, weil dieses falsch befestigt war, muss der Halter Schadensersatz von der Straßenbaubehörde verlangen.
Haftung bei schlechter Befestigung eines Verkehrsschilds
29. April 2020 28. April 2020