Haftung bei schlechter Befestigung eines Verkehrsschilds

28. April 2020

Karlsruhe/Berlin (DAV). Das Anbringen von Verkehrsschildern ist eine hoheitliche Aufgabe. Wenn die öffentliche Hand ein privates Unternehmen beauftragt, handeln das im Auftrag der Straßenbaubehörde und somit hoheitlich. Wird ein Fahrzeug durch ein herabfallendes Verkehrsschild beschädigt, weil dieses falsch befestigt war, muss der Halter Schadensersatz von der Straßenbaubehörde verlangen.

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