Auf den Motor kommt es an

4. April 2020

Ein qualifiziertes Angebot für ein Kfz muss auch Angaben zu dessen Motorisierung enthalten. Eine großformatige Printwerbung für ein KFZ, die eine „Aufforderung zum Kauf“ gem. § 5 a Abs. 3 UWG darstellt, muss als wesentliche Information auch Angaben zur Motorisierung enthalten. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 13.03.2020 entschieden.

Weiterlesen