Telefax von der Autobahnraststätte

18. April 2020

Rechtsanwalt darf sich nicht ohne weitere Prüfung auf ein Telefaxgerät an einer Autobahnraststätte verlassen. Die unvollständige Faxübermittlung einer Beschwerdeschrift und die daraus folgende Versäumung der Beschwerdefrist gem. § 569 ZPO ist vom Prozessbevollmächtigten verschuldet, wenn er ein in einer Autobahnraststätte aufgestelltes Faxgerät benutzt, sich zuvor nicht über dessen ordnungsgemäße Bedienung informiert und das Gerät nicht auf seine einwandfreie Funktion hin überprüft hat.

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