Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug. Der Ministerrat hat am Dienstag (18. November) einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zur Anhörung freigegeben, wonach im Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe der Einsatz von Hausarrest mit elektronischer Aufsicht ermöglicht wird. Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können, wenn sie zustimmen und weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr besteht. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet.
„Die elektronische Überwachung im Strafvollzug hat den Vorteil, dass wir damit Menschen vor dem Gefängnis bewahren können, die dort eigentlich gar nichts verloren haben“, erklärte der Minister. Denn es handle sich um Täter, die ursprünglich lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden seien. „Wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, wird ersatzweise die Freiheitsstrafe angeordnet. Das kann zum Verlust der Arbeitsstelle oder der Wohnung und damit in einen Teufelskreis führen, aus dem mitunter nur schwer wieder hinauszufinden ist“, sagte Goll.
Das Land schaffe keine Pflicht, sondern ein Recht, die elektronische Aufsicht im Strafvollzug einzusetzen, erklärte Goll. Vor Ablauf der vierjährigen Frist solle das Gesetz unter Beteiligung des Innenministeriums evaluiert werden. Die Gesamtkosten für den Modellversuch würden auf 85.000 Euro geschätzt. An den Kosten müsse sich ein Gefangener in der Regel mit 20 Euro pro Tag beteiligen. Bei einem landesweiten und dauerhaften Ausbau der elektronischen Aufsicht erwartet der Minister Einsparungen im Strafvollzug. „Die elektronische Aufsicht kostet ungleich weniger, als ein Tag in Haft, der mit 85 Euro pro Gefangenem zu Buche schlägt“ so Goll.

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WIESBADEN – Ende September 2008 waren in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit 50 und mehr Beschäftigten gut 5,4 Millionen Personen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies rund 122 300 Personen oder 2,3% mehr als im September 2007.
Die Zahl der im September 2008 geleisteten Arbeitsstunden nahm im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat um 7,3% auf 722 Millionen zu. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es im Berichtsmonat 22 Arbeitstage gab und somit zwei mehr als im September 2007. Die Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme) lagen bei 17,8 Milliarden Euro; das waren 4,6% mehr als im September 2007.
Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigtenzahl in den von der Größe her wichtigsten Wirtschaftszweigen, gab es die stärksten Zuwächse in den Bereichen Maschinenbau (+ 5,5%) und Herstellung von Metallerzeugnissen (+ 4,2%). Die Bereiche Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (+ 2,7%) und Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung,-verteilung und Ähnliches (+ 2,4%) wiesen ähnliche Zuwachsraten auf wie das Verarbeitende Gewerbe insgesamt. Deutlich schwächer entwickelte sich die Beschäftigtenzahl im Ernährungsgewerbe (+ 0,6%). Im Wirtschaftszweig Herstellung von chemischen Erzeugnissen blieb die Beschäftigtenzahl gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat nahezu unverändert.
Quelle und weitere Details: Statistisches Bundesamt Deutschland
Steht nicht zweifelsfrei fest, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Quelle: DGB, sowie Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 2008 - L 3 U 9/07
Modellprojekte des Aktionsprogramms “Frühe Hilfen” liefern erste Erkenntnisse / Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz
Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms “Frühe Hilfen” des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in allen Bundesländern Modellprojekte für den frühzeitigen Kinderschutz aktiv. Erste Erfahrungen bestätigen, dass Strukturen des Gesundheitswesens früher und leichter Kontakte zu hochgefährdeten Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen. Eine in Deutschland in dieser Form einmalige Expertise, die heute in Berlin vorgestellt wurde, wertet bekannt gewordene Fälle von schweren Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen systematisch aus, vergleicht diese mit Erfahrungen im Ausland und zeigt so, wo die häufigsten Schwachstellen in den vorhandenen Kinderschutz-Systemen zu finden sind.
“Nach schrecklichen Fällen wie Kevin oder Lea-Sophie darf es nicht darum gehen, möglichst rasch Schuldige an den Pranger zustellen. Viel wichtiger ist, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern. Die im Auftrag meines Ministeriums erstellte Expertise von Prof. Fegert zeigt eindrucksvoll, dass die Ursache der Katastrophen in den seltensten Fällen am Versagen einer einzigen Person oder eines Amtes festzumachen ist. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben wir die Chance, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kommunen auf Schwachstellen zu prüfen und Risiken wie in anderen gefahrgeneigten Bereichen systematisch auszuräumen. Diese Analysearbeit kann keine Stadt und kein Landkreis alleine leisten. Deswegen unterstützt der Bund über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gezielt Kommunen, die Rat zur Verbesserung ihrer Strukturen für den Kinderschutz suchen”, sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zu den Reaktionen des Weltfinanzgipfels erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Der Weltfinanzgipfel war ein erster Schritt. Dennoch sind Ankündigungen noch längst kein Vollzug. Es ist weiterhin möglich, sich der Regulierung zu entziehen. Dies gilt für Hedgefonds, Steueroasen und Finanzderivate. Zukünftig darf es keine Regulierungslücken geben, damit das Vertrauen der Banken zueinander und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzmärkte zurück gewonnen werden kann. Zur Eindämmung der Spekulation an den Börsen muss mindestens auf europäischer Ebene die Finanzumsatzsteuer eingeführt werden.
Die Regierung muss jetzt Handlungsfähigkeit zeigen, um das Vertrauen in unsere Wirtschaft zu stärken. Die Kaufkraft muss gestärkt und für Investitionen in Klimaschutz und Bildung müssen Anreize geschaffen werden. Wir schlagen die folgenden Maßnahmen vor, die zum 1.1. 2009 wirksam werden sollen:
Gezielte und deutliche Entlastung kleiner Einkommen von Abgaben und Steuern: Der steuerfreie Grundfreibetrag soll spürbar angehoben werden. Durch Einführung des grünen Progressivmodells werden die Sozialabgaben für Geringverdienerinnen und -verdiener abgesenkt. Dies schafft Kaufkraft und wirkt dem Konjunkturabschwung entgegen. Eine Anhebung des Arbeitslosengeldes II auf 420 Euro ist längst überfällig wie der verbindliche Mindestlohn.

Mit einem den Beteiligten nunmehr schriftlich zugestellten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die sich dagegen wandte, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulbehörde ihr das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht untersagt hatte.
Nach dem im Jahre 2006 geänderten nordrhein-westfälischen Schulgesetz dürfen Lehrkräfte in der Schule u.a. keine religiösen Bekundungen abgeben, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“. Die klagende Lehrerin, eine 33jährige deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die vor dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung im Unterricht stets ein Kopftuch getragen hatte, erschien seither zum täglichen Unterricht mit einer das gesamte Haupthaar bedeckenden französischen Baskenmütze. Sie trug vor, diese Art der Kopfbedeckung zwar aus religiösen Gründen zu tragen; sie werde in der Öffentlichkeit aber als modisches Accessoire und nicht als Ausdruck einer religiösen Überzeugung wahrgenommen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Auch durch das Tragen der Baskenmütze aus religiösen Motiven gebe die Klägerin eindeutig zu verstehen, dass sie sich zum Islam bekenne und sich gehalten sehe, dessen Bekleidungsvorschriften zu beachten. Dies werde von Schülern und Eltern auch so wahrgenommen, weil die Lehrerin das Kopftuch naht- und übergangslos durch die Mütze ersetzt habe und sie diese ständig und ausnahmslos trage. Eine Baskenmütze als „Surrogat“ für ein Kopftuch sei ebenso wie dieses ein religiöses Symbol, das geeignet sei, den Schulfrieden zu beeinträchtigen.

Auch weitere Kontrollsysteme können nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor allem Kinderarmut und unterfinanzierte Jugendämter den Kinderschutz behindern, erklärt Diana Golze zur Pressekonferenz der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) über Kinderschutz und den Zwischenbericht zum “Aktionsprogramm Frühe Hilfen“. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
“In der Debatte über Kinderschutz werden die sozialen und gesellschaftlichen Hintergründe ausgeblendet. Während die Jugendämter personell immer mehr ausgedünnt und durch Föderalismusreformen gänzlich behindert werden, sollen sie gleichzeitig zu Hilfssheriffs verkommen. Doch Erhöhung der Anforderungen bei reduziertem Personal bedeutet weniger Zeit für Qualifizierungen und Fortbildung im Kinderschutz. Auch die Koalition will daran nichts Grundsätzliches ändern, sondern behandelt nur Symptome. Stattdessen brauchen wir ein Bündel von Maßnahmen, um die Situation der Familien zu verbessern.
Das niedrigschwellige Angebots- und Hilfe-Netz und nicht das Kontroll- und Straf-Netz um Familien muss enger gezogen werden. Nötig sind verlässliche Regelungen und nicht nur Modellprojekte. Auch in den bekannt gewordenen Fällen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung hatte das Jugendamt bereits Kontakt mit den betroffenen Familien. Aufgrund eingesparter Familienleistungen und Jugendamtpersonals fehlte es an kontinuierlicher Förderung, Betreuung und Hilfen. Auf die Frage aber, warum gerade seit Hartz IV und Agenda 2010 viele Familien einfach überfordert sind vom alltäglichen Überlebenskampf, kommt die Regierung einfach nicht.
DIE LINKE will zuerst das Kindeswohl schützen und fordert deshalb die Rücknahme der Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz gehören mehr Mittel für Jugend- und Familienhilfen, eine Kinder-Grundsicherung, um sozial benachteiligte Kinder aus der Armut zu befreien, ein Rechtsanspruch auf gebührenfreie Kinder-Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen mit Bildungschancen für alle.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle