Kinder und Jugendliche sollen nicht mehr so einfach wie bisher an Lachgas kommen. Dafür hat sich der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer fordert auf Initiative Niedersachsens die Bundesregierung dazu auf, ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren auf den Weg zu bringen.
Niedersachsens Jugend- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat den entsprechenden Antrag im Rahmen der Debatte um die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ eingebracht.
Hintergrund sind vermehrte Berichte über den missbräuchlichen Einsatz von Lachgas als so genannte Partydroge durch Kinder und Jugendliche. Aktuell gibt es keine Reglementierung des Zugangs zu Lachgas, so dass dieses auch für Minderjährige einfach zu erwerben ist.
„Der zunehmende Konsum von Lachgas wird schon seit Jahren beobachtet und der Trend hält an“, sagte Minister Philippi im Bundesrat. Philippi weiter: „Vor den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für unsere Bevölkerung müssen wir insbesondere unsere Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden schützen.
Die neurologischen Folgen reichen von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu hypoxischen Hirnschäden. Bei chronischem Konsum kommt es immer wieder zu schweren, auch lebenslangen Folgen. Die klaren Aussagen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach für Zugangsbeschränkungen beim Lachgas begrüße ich außerordentlich.
Das ist ein starkes Signal für einen wirksamen Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Wir sollten die anstehende Novelle der Regelungen zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz also nutzen, um ein Verkaufs- bzw. Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige auf den Weg zu bringen.“
Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung