Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es in einem Antrag (20/687) der Fraktion.
Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung.
Quelle: HIB – Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … für alle einrichtungsbezogene Wähler, durch unter 5 % hätte dies im September 21 verhindert werden können. Aber nach dem Lacher im Flutgebiet, der jetzigen und steten Impfpflichtgefahr und dem folgenlos verhöhnten Applaus für die tolle Arbeit, stehen nun … Zitat:
„Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung.“ – an.
Was sagt man da??? D A N K E UNION … Danke !!!