Abmahnungen von Datenschutzverstößen

15. Mai 2019

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. lnsbesondere der Schutz von kleinen und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen wird hierdurch maßgeblich verbessert.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „lch begrüße es sehr, dass wir insbesondere zum Umgang mit Abmahnungen von Datenschutzverstößen eine Einigung gefunden haben und den Gesetzesentwurf heute beschließen konnten. Es ist ein guter Ausgleich zwischen dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, für den ich mich sehr eingesetzt habe.“

Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen, um den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern. In der Praxis waren Anknüpfungspunkt von Abmahnungen in jüngster Zeit oft – vermeintliche – Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) auf Unternehmenswebseiten. Dies hat zu großer Verunsicherung bei den Unternehmen geführt.

Mit dem Gesetzesentwurf werden die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen effektiv bekämpft, indem finanzielle Anreize entfallen. So kann der Abmahnende keinen Aufwendungsersatz mehr bei der Abmahnung von ,,online“ begangenen Verstößen gegen gesetzliche lnformations- und Kennzeichnungspflichten verlangen. Dies gilt für Verstöße aller Marktteilnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße und schließt datenschutzrechtliche Informationspflichten ein. Darüber hinaus ist der Aufwendungsersatz bei der Abmahnung von kleinen und Kleinstunternehmen sowie vergleichbaren Vereinen wegen Verstößen gegen sonstige Datenschutzverstöße ausgeschlossen. lm Fall der Erstabmahnung kann auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden. Der Gesetzesentwurf setzt so die Entschließung der Regierungsfraktionen aus Juni 2018, Abmahnmissbrauch effektiv zu verhindern, wirksam um.

Quelle: BMWI

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