Ein aus dem Verkauf von Fondsanteilen erzielter Gewinn ist kein Einkommen im Sinne des SGB II und darf deswegen nicht auf den Bürgergeldanspruch angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Fall entschieden.
Gewinn aus dem Verkauf von Fondsanteilen kein Einkommen
13. Mai 2024 13. Mai 2024