Die Klägerin ist Umweltaktivistin und hat bereits an einer Vielzahl von politischen Protesten teilgenommen. Sie erlangte dabei öffentliche Bekanntheit durch ihre Kletter- und Abseilaktionen, die sie auch im Bereich der Bahnanlagen des Bundes durchführte.
Observation und Fahndung einer Umweltaktivistin waren unzulässig
19. September 2023 9. September 2023