Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden

1. September 2023

Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 29. August 2023, mit dem der Eilantrag eines Kindes abgelehnt wurde, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder – hilfsweise – in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen.

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