Keine Erstattung des Corona-Verdienstausfalls für Arbeitgeber

1. September 2023

Mit Urteilen vom 20.07.2023 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten eine Verdienstausfallentschädigung aufgrund von Corona-Maßnahmen gezahlt hat, keine Erstattung von den anordnenden Behörden verlangen kann (4 A 150/21, 4 A 151/21, 4 A 152/21).

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