Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
Busfahrer nutzt Handy – Lebenslanges Fahrverbot ?
30. August 2023 24. August 2023