Dass die Stadt Köln den Außengastronomiebetrieb einer Gaststätte im Severinsviertel aus Lärmschutzgründen von 24:00 auf 22:00 Uhr verkürzt hat, ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nach summarischer Prüfung im Eilverfahren entschieden und damit den Eilantrag der Betreiber teilweise abgelehnt. Hinsichtlich weiterer Lärmschutzmaßnahmen hatten die Betreiber hingegen Erfolg.
Gaststätte muss Außengastronomie schon um 22:00 Uhr schließen
18. August 2023 9. August 2023