Junge Volljährige müssen auch Leistungen nach dem SGB II (jetzt Bürgergeld), welche sie als Minderjährige zu Unrecht erhalten haben, nur bis zur Höhe des bei Eintritt ihrer Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten.
Bürgergeld – Erleichterungen bei der Haftungsbefreiung Minderjähriger
12. August 2023 9. August 2023