Am 21.08.2023 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz eine Klage wegen etwaiger Impfschäden gegen die AstraZeneca AB zurückgewiesen. Die Klägerin hatte in dem Verfahren vorgetragen, durch die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff der Beklagten habe sie einen kompletten Hörverlust rechtsseitig erlitten.
Klageabweisung im Verfahren gegen die AstraZeneca AB wegen möglicher Impfschäden
29. August 2023 24. August 2023