Klageabweisung im Verfahren gegen die AstraZeneca AB wegen möglicher Impfschäden

24. August 2023

Am 21.08.2023 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz eine Klage wegen etwaiger Impfschäden gegen die AstraZeneca AB zurückgewiesen. Die Klägerin hatte in dem Verfahren vorgetragen, durch die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff der Beklagten habe sie einen kompletten Hörverlust rechtsseitig erlitten.

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