Mit Urteil vom 27.10.2021 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich einen heute 35 Jahre alten Angeklagten aus Aurich u. a. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen, teilweise in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Erwerbs von Betäubungsmitteln und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt und überdies die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Sechs Jahren und vier Monate – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Erwerb von Betäubungsmittel und vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt
1. Oktober 2022 30. September 2022