Essen/Berlin (DAV). Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) erhält, kann auch Anspruch auf Übernahme der einmaligen Kosten für einen Gasheizofen haben. Voraussetzung ist, dass Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben, dass die Miete nicht die Heizungsanlage umfasst.
SGB II – Muss Jobcenter Gasheizofen bezahlen?
11. Oktober 2022 9. Oktober 2022