Vorläufig kein Hartz IV nach Beschlagnahme von 16.300 Euro

1. Oktober 2022

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Beschluss vom 08.07.2022 entschieden (L 7 AS 752/22 B ER). Der Antragsteller bezog mit seiner Familie laufende Leistungen nach dem SGB II. Anlässlich einer Hausdurchsuchung, die im Rahmen einer landesweiten Ermittlung erfolgte, beschlagnahmte die Polizei bei ihm 16.300 Euro.

Weiterlesen